Für Vermieter:innen

Verdiene mit deinem Stellplatz.

Verwandle deinen ungenutzten Parkplatz in eine flexible Einnahmequelle. Minimaler Aufwand, maximaler Ertrag — powered by anny.

Zusätzliches Einkommen

Verdiene Geld mit Stellflächen, die sonst leer stehen. Ob Einfahrt, Tiefgaragenplatz oder Gewerbefläche — jeder Stellplatz zählt.

Flexible Verwaltung

Steuere deinen Parkplatz bequem über unsere Web-App — direkt im Browser, ohne App-Installation. Lege Zeiten, Preise und Zugangsregeln selbst fest.

Smarte Kalender-Integration

Automatische Synchronisation mit ICS, Google Calendar und Outlook. So sind Doppelbelegungen ausgeschlossen und deine Verfügbarkeiten stets aktuell.

Sicherheit & Abrechnung

Automatisierte Rechnungsstellung und transparente Buchhaltung durch anny. Alle Nutzer:innen werden verifiziert — für deine Sicherheit und dein gutes Gefühl.

Schnellstart

In 4 Schritten startklar

So einfach vermietest du deinen Stellplatz mit anny, von der Anmeldung bis zur ersten Buchung.

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    Bei anny registrieren

    Erstelle in wenigen Minuten dein kostenloses anny-Konto über unseren Onboarding-Link.

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    Erste Stellplätze anlegen

    Füge deine Parkplätze direkt während des Onboardings oder jederzeit später hinzu, mit Zeiten, Preisen und Zugangsregeln.

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    Online-Zahlungen aktivieren

    Hinterlege deine Auszahlungsdaten und aktiviere Online-Zahlungen, damit Buchungen automatisch abgerechnet werden.

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    Live gehen

    Veröffentliche deinen Stellplatz und empfange deine ersten Buchungen. Fertig!

Jetzt Stellplatz registrieren

Melde deinen Parkplatz an — kostenlos, schnell und 100% unverbindlich.

Häufig gestellte Fragen

Nein, du behältst die volle Kontrolle. Du kannst die Verfügbarkeit deines Parkplatzes flexibel in der App einstellen, egal, ob dieser nur an bestimmten Wochentagen, tagsüber während deiner Arbeitszeit oder dauerhaft frei ist. Mit der Vermieter:innen-App kannst du deine smarten Verfügbarkeiten jederzeit anpassen und sogar Abos oder Monatskarten anbieten.
Du musst dich um keinen lästigen Papierkram kümmern. Die Zahlungsabwicklung der Mieter:innen läuft komplett digital über unsere Plattform. anny stellt dafür ein eigens entwickeltes, automatisiertes Rechnungs- und Buchhaltungssystem bereit. Deine Einnahmen werden dir sicher und regelmäßig ausgezahlt.
Ganz im Gegenteil! Die Verwaltung ist darauf ausgelegt, dir Arbeit abzunehmen. Wir stellen dir eine intuitive Vermieter:innen-App zur Verfügung, mit der du deine Stellplätze ganz einfach selbst managen kannst. Um Doppelbuchungen zu vermeiden und deinen Alltag zu erleichtern, bietet das System zudem direkte Schnittstellen zu deinem ICS, Google Kalender oder Outlook.
Grundsätzlich kannst du jeden privaten oder gewerblichen Stellplatz in Aachen anbieten, über den du rechtlich verfügen darfst. Das reicht von der privaten Einfahrt über Garagenplätze bis hin zu Supermarkt- oder Mitarbeiterparkplätzen, die beispielsweise abends oder am Wochenende leer stehen.
Neben dem lukrativen Zusatzeinkommen leistest du einen aktiven Beitrag zu einer lebenswerteren Stadt. Indem wir vorhandene, ungenutzte private Stellflächen effizienter nutzen, steuern wir die Parknachfrage um. Das reduziert den Verkehr bei der Suche nach Parkplätzen und entlastet den öffentlichen Straßenraum, wodurch mehr Platz für Fahrräder und Fußgänger:innen entsteht.
Rechtshinweis

Rechtliche Hinweise zur Vermietung

Die folgenden Hinweise fassen die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen allgemeinverständlich zusammen und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Wenn du deinen Stellplatz anbietest, kommt der Vertrag direkt zwischen dir (Vermieter:in) und der parkenden Person (Mieter:in) zustande, in der Regel ein Mietvertrag im Sinne des § 535 BGB. anny tritt dabei ausschließlich als Vermittler auf und stellt die Buchungsplattform bereit, wird also nicht selbst Vertragspartei. Die wesentlichen Spielregeln sind in den Buchungsbedingungen geregelt, die bei jeder Buchung akzeptiert werden.
Ja. Einnahmen aus der Vermietung eines privaten Stellplatzes zählen grundsätzlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Freigrenze für gelegentliche Vermietungen von 256 € pro Jahr (§ 22 Nr. 3 EStG) gilt ausdrücklich nicht für die regelmäßige Vermietung von Parkplätzen. Im Gegenzug kannst du damit verbundene Werbungskosten (z. B. Abschreibungen, Instandhaltung, Verwaltung) steuermindernd geltend machen.
Auch als Privatperson kannst du unter bestimmten Umständen, etwa bei kurzfristiger, intensiver Vermietung, steuerlich als Gewerbebetrieb eingestuft werden. Dann können zusätzlich Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (Regelsatz 19 %) anfallen. Liegt dein Gesamtumsatz unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung (22.000 € im Vorjahr / voraussichtlich 50.000 € im laufenden Jahr, § 19 UStG), wird keine Umsatzsteuer erhoben. Maßgeblich ist immer das Gesamtbild, im Zweifel lohnt eine steuerliche Beratung.
Nur mit Zustimmung. Bietest du einen Parkplatz an, der nicht in deinem Eigentum steht, sondern z. B. angemietet ist, musst du vorher prüfen, ob die Zustimmung deines Vermieters bzw. der Eigentümerin vorliegt. Ohne diese Erlaubnis darfst du die Fläche nicht weitervermieten.
Nein. Über die Plattform dürfen ausschließlich private Stellflächen vermietet werden, keine öffentlichen Verkehrsflächen. Als Nachweis eignen sich z. B. ein Grundbuchauszug oder Mietvertrag. Wer eine öffentliche Fläche fälschlich als privaten Parkplatz anbietet, riskiert eine Vertragsstrafe; die öffentliche Hand kann zudem Unterlassung (§ 1004 BGB) verlangen und den zu Unrecht erlangten Mietzins herausfordern (§ 812 BGB).
Überschreitet die parkende Person die gebuchte Zeit, kannst du die zusätzliche Parkdauer in Rechnung stellen, Grundlage ist u. a. der Anspruch auf Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB); weitergehende Schäden lassen sich über §§ 280, 823 BGB geltend machen. Damit die Durchsetzung im Bagatellbereich für dich nicht zur Last wird, kann die Forderung an die Plattform abgetreten werden (§ 398 BGB), die sie dann übernimmt.
Ja. Steht ein Fahrzeug nach Ablauf der Buchung unberechtigt auf deinem Stellplatz, hast du einen Anspruch auf Räumung und auf Ersatz der ortsüblichen Abschleppkosten (u. a. Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 683, 677, 681 BGB sowie § 823 Abs. 2 i. V. m. § 859 BGB). Auch dieser Anspruch kann an die Plattform oder das Abschleppunternehmen abgetreten werden.
Nein, eine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs ist ausdrücklich nicht Teil der Vermietung; du schuldest lediglich die Überlassung der Parkfläche. Beachte aber, dass dich als Stellplatzanbieter:in die üblichen Verkehrssicherungspflichten treffen, insbesondere die Räum- und Streupflichten nach der kommunalen Schnee- und Räumsatzung.
Ist der gebuchte Parkplatz verschlossen, belegt oder nicht zugänglich und hast du das zu vertreten, kann die parkende Person die Mehrkosten für einen Ersatzparkplatz von dir verlangen (§ 536a BGB) oder die Miete mindern (§ 536 BGB). Gib deshalb nur tatsächlich verfügbare Zeiten frei.
Die Stadt Aachen kann in einzelnen Vierteln ein sogenanntes Anwohnerschutzkonzept aktivieren, etwa bei Großveranstaltungen wie den Heimspielen der Alemannia rund um den Tivoli. Dabei werden Sperrzonen eingerichtet, in die nur noch Anwohner:innen mit gültigem Bewohnerparkausweis einfahren dürfen, während externe Gäste, und damit auch deine Mieter:innen, nicht hineinfahren dürfen. Liegt dein Stellplatz in einer solchen Sperrzone, ist er für externe Parkende in diesen Zeiträumen nicht erreichbar und darf daher währenddessen nicht angeboten werden. Blockiere die betroffenen Zeiten in der App und gib nur Zeiträume frei, in denen dein Stellplatz tatsächlich frei anfahrbar ist. Sobald die Sperrzone wieder aufgehoben ist, kannst du deinen Platz wie gewohnt vermieten. Die konkreten Zonen, Zeiträume und Regeln legt die Stadt Aachen fest und können sich ändern, informiere dich daher über die jeweils aktuelle Lage in deinem Quartier.